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BGH fällt Urteil zu Paypal-Käuferschutz

Hei ru yu na mi ta yu re BGH fällt Urteil zu Paypal-Käuferschutz

Karlsruhe. Der sogenannte Käuferschutz beim Online-Bezahldienst Paypal beschäftigt an diesem Mittwoch erstmals den Bundesgerichtshof (BGH). Paypal-Kunden können ihn in Anspruch nehmen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers. Das Problem dabei ist die Frage nach der Subjektivität des Käufers und was passiert, wenn der Verkäufer anschließend auf den Kaufvertrag besteht? Die höchsten deutschen Zivilrichter prüfen nun, ob der Verkäufer den Kaufpreis vom Käufer noch zurückverlangen kann, wenn Paypal das gezahlte Geld bereits zurückgebucht hat.

19 Millionen Kunden in Deutschland wären von dem Urteil betroffen

Dem BGH liegen zwei unterschiedliche Urteile aus Nordrhein-Westfalen und dem Saarland vor. In einem Fall hatte der Verkäufer Recht bekommen, als er dagegen klagte, dass Paypal ihm das bereits bezahlte Geld wieder abgebucht hatte. In dem anderen Fall blieb der Käufer auf dem Produkt sitzen. Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung beobachtet. Denn wenn sich der Verkäufer im Streitfall das Geld doch vom Kunden zurückholen dürfte, dann wäre der Käuferschutz aus Sicht von Verbraucherschützern „so gut wie wertlos“. Einen ähnlichen Käuferschutz hat auch das Unternehmen Paydirekt, in das beispielsweise die Post-, die Targobank oder die ING-Diba und andere große deutsche Banken involviert sind. Auch darauf könnte das Urteil Auswirkungen haben. Ob Mittwoch schon das Urteil fällt, ist noch nicht klar.

Paypal ist ein digitaler Zahlungsweg, der vor allem für Transaktionen im Internet und speziell dort für Zahlungen außerhalb Europas verwendet wird – ein Kreditkartenersatz sozusagen. Er funktioniert über ein Lastschriftverfahren und hat in Deutschland rund 19 Millionen Kunden.

Von dpa/RND/hee

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