Von Christian Stang
WIESBADEN - Die Wohnungswirtschaft und der Eigentümerverband Haus & Grund fordern die Abschaffung der Mietpreisbremse in Hessen. Hintergrund der Initiativen ist das Urteil des Frankfurter Landgerichts, das die entsprechende Verordnung aus dem Jahr 2015 wegen eines Formfehlers für unwirksam erklärt hatte. Das Urteil der für Mietsachen zuständigen Zivilkammer betrifft allerdings nur einen konkreten Rechtsstreit in Frankfurt. Generell bleibt die Regelung in Kraft, wonach in Gebieten mit angespannter Wohnungslage bei einem Mieterwechsel die neue Wohnungsmiete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf.
„Weiterer Dämpfer für die Bautätigkeit“
- MIETPREISBREMSE
Durch ein Bundesgesetz gibt es für die Bundesländer seit 1. Juni 2015 die Möglichkeit, per Verordnung eine Mietpreisbremse einzuführen. In Hessen trat die Verordnung Ende November 2015 in Kraft. Sie gilt nur in Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. Damit soll verhindert werden, dass noch weniger neue Wohnungen gebaut werden als ohnehin schon.
Der Verband der südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW) hält das Urteil für konsequent. Die Mietpreisbremse habe nicht zu mehr bezahlbaren Wohnungen geführt und stehe zudem rechtlich auf unsicheren Füßen, sagte Axel Tausendpfund, Verbandsdirektor des VdW. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hätten es vorgemacht. In beiden Bundesländern ist nach Angaben des VdW im jeweiligen Koalitionsvertrag vereinbart, die Mietpreisbremse abzuschaffen, da sie erwiesenermaßen nicht wirke. Tausendpfund forderte Hessen auf, diesem Schritt zu folgen. Eine neue hessische Landesregierung solle nach der Wahl am 28. Oktober die Mietpreisbremse ersatzlos streichen.
Durch das Instrument sei nicht mehr bezahlbarer Wohnraum entstanden, ganz im Gegenteil. „Investoren wurden abgeschreckt, der dringend benötigten Bautätigkeit ein weiterer Dämpfer verpasst“, erklärte Tausendpfund. Nach seinen Angaben ist die Zahl der Baugenehmigungen in Hessen nach Einführung der Mietpreisbremse dramatisch gesunken, allein im dritten Quartal vergangenen Jahres um 5,1 Prozent. „Wir benötigen bessere Rahmenbedingungen für mehr Wohnungsbau. Denn ein ausreichendes Angebot an Wohnungen ist die beste Mietpreisbremse“, so der Verbandsdirektor.
Haus & Grund Hessen sieht sich in seiner Kritik an der Mietpreisbremse bestätigt. Das Frankfurter Urteil habe die ungenügende, löchrige Vorbereitung und den fehlenden grundsätzlichen Nutzen der Mietpreisbremse verdeutlicht, sagte Landesverbandsgeschäftsführer Younes Frank Ehrhardt. Besonders begrüßte Haus & Grund die Feststellung des Gerichts, dass die Definition angespannter Wohnungsmärkte einer besonders sorgfältigen Prüfung bedürfe, um dem verfassungsgemäß garantierten Eigentumsschutz Rechnung zu tragen. Mit ähnlicher Begründung war nach Angaben des Verbands Ende vergangenen Jahres vom Landgericht München die Mietpreisbremse in Bayern für unwirksam erklärt worden, weil ebenfalls der „angespannte Wohnungsmarkt“ als nicht ausreichend begründet erachtet wurde. Die Tatsache, dass die Mietpreisbremse in Hessen und in Bayern Schiffbruch erlitten habe sowie das Ziel der Aufhebung in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstrichen die Erkenntnis, dass die Mietpreisbremse nicht wirksam ausgestaltet werden könne und daher abgeschafft gehöre, sagte Ehrhardt.
Nächste Woche Thema im Landtagsausschuss
Die SPD-Fraktion hat inzwischen einen umfangreichen Fragenkatalog an die Landesregierung gerichtet, der am kommenden Donnerstag den zuständigen Landtagsausschuss beschäftigen wird. Unter anderem will die SPD wissen, welche Rolle Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) beim Erlass der Verordnung gespielt habe. Außerdem verlangt die Fraktion Auskunft über die Zahl anhängiger Rechtsstreitigkeiten über die Anwendung der Mietpreisbremse. Sie befürchtet, dass nach dem Frankfurter Urteil weitere Entscheidungen zulasten der Mieter ausfallen könnten. Weiter wird danach gefragt, wie viele Neuvermietungen es seit dem Erlass der Verordnung Ende 2015 in den 16 betroffenen Städten und Gemeinden gegeben habe.
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