FRANKFURT (Dow Jones)--Die Absicht der EU-Kommission, die Klagerechte von Verbrauchern gegen Unternehmen erheblich zu stärken, sorgt für Streit zwischen Wirtschaft und Verbraucherschützern. Der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, wies die Vorbehalte des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) gegen die Pläne scharf zurück. "Der BDI lehnt leider reflexhaft jede Verbesserung der Verbraucherklagerechte ab und betreibt damit Fundamentalopposition", sagte Müller dem Handelsblatt. "Dabei hat nicht zuletzt das Verhalten von Volkswagen deutlich gemacht, dass wir Verbesserungen brauchen."
BDI-Präsident Dieter Kempf hatte sich in einem Brief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker "sehr besorgt" gezeigt, dass der Richtlinienentwurf der Justizkommissarin Vera Jourova für die Einführung von Sammelklagen die geltenden Regeln "zu Lasten der Unternehmen unangemessen verschärft und erhebliche Missbrauchsrisiken schafft". Die deutsche Industrie lehne die Einführung EU-weiter Kollektivklagen daher "ausdrücklich ab", zitiert das Handelsblatt aus einem ihm vorliegenden Schreiben.
Kempf fordere unter anderem, dass die Definition der klagebefugten Organisationen "europaweit einheitlich, umfassend und streng geregelt werden muss, um eine Klageindustrie zu verhindern". Der Kommissionsentwurf verlange unter anderem Gemeinnützigkeit und ein "legitimes Interesse" an den Zielen des Verbraucherschutzes.
VZBV-Chef Müller pflichtete Kempf bei, auch sein Verband wolle "Rechtsdurchsetzung nicht als kommerzielles Geschäftsmodell etablieren". Ohne eine Musterfeststellungsklage drohe dies aber bereits jetzt schon. Die Pläne von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) für ein solches Klageinstrument seien daher "eine vernünftige Variante für Deutschland, die die Bedenken des BDI bereits entkräften". Die EU-Sammelklagen gingen hingegen deutlich über die Pläne der Bundesregierung hinaus und müssten "im Detail geprüft werden, ob sie den Verbrauchern nützen".
Die Brüsseler Behörde will Verbraucherschutzorganisation und Wirtschaftsverbänden das Recht einräumen, im Namen Geschädigter gegen potenziell illegale Praktiken vor Gericht zu ziehen und dabei in bestimmten Fällen auch zugleich Schadenersatz einfordern zu können. Den finalen Vorschlag will Jourova am 11.? April vorstellen.
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DJG/bam
(END) Dow Jones Newswires
March 25, 2018 06:34 ET (10:34 GMT)
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