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Bundesverfassungsgericht weist Anträge von EZB-Kritikern ab

Hei ru yu na mi ta yu re Bundesverfassungsgericht weist Anträge von EZB-Kritikern ab

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Europäische Zentralbank (EZB) kann ihre milliardenschweren Käufe von Staatsanleihen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig fortsetzen. Die Karlsruher Richter wiesen Eilanträge der ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke, Hans-Olaf Henkel und anderer als unzulässig ab, wie das oberste deutsche Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die EZB-Kritiker wollten mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verhindern, dass der Anti-Krisen-Kurs fortgeführt wird, solange über die Verfassungsbeschwerden gegen die ultralockere Geldpolitik der EZB noch nicht entschieden worden ist. (Az.: 2 BvR 1651/15).

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli den Europäischen Gerichtshof in den Rechtsstreit eingeschaltet. Eine Entscheidung steht noch aus. Eine einstweilige Anordnung hätte die Hauptsache vorweggenommen, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun.

Heizöl (Quelle: dapd)Heizöl

Die EZB kauft zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil - derzeit für 60 Milliarden Euro im Monat. Das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, soll noch bis mindestens Ende 2017 laufen.

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