MÜNSTER (dpa-AFX) - Das Finanzgericht Münster verhandelt am Donnerstag (12.30 Uhr) über die Höhe von Zinsen auf die Steuerschuld. Ein Ehepaar klagt gegen den gesetzlich festgelegten Satz von 0,5 Prozent pro Monat. Umgerechnet aufs Jahr müssen Steuerzahler nach einer 15-Monate-Frist 6 Prozent zahlen, wenn sie nach Erhalt des Bescheids vom Finanzamt Steuern nachzahlen müssen. Umgekehrt werden aber auch Erstattungen verzinst, unabhängig davon, wer für die zeitliche Verzögerung des Steuerbescheids verantwortlich ist.
Die Kläger bemängeln, dass 6,0 Prozent in den Zeiten von niedrigen Zinsen nicht mehr zeitgemäß sind. Ob das Gericht in Münster bereits am Donnerstag eine Entscheidung verkündet, ist nach Angaben eines Sprechers noch offen.
Unterstützt wird die Klage vom Bund der Steuerzahler. Der Verein spricht von einem Musterverfahren. Allerdings ist die Frage bereits mehrfach vom Bundesfinanzhof (BFH) in München behandelt worden. Zuletzt mit einem Urteil im Juli 2014. Damals hatten die BFH-Richter die 0,5-Prozent-Regelung für die Zeit bis März 2011 bestätigt. Der Bund der Steuerzahler aber verweist auf die langanhaltende Niedrigzinsphase und die Pflicht, die Höhe des gesetzliches Zinses jetzt an die Marktlage für Geldanlagen anzupassen.
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