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Deutsche Unternehmen zunehmend im Fokus der US-Justiz

Also: fliegen oder hier bleiben? Neulich kam in einer Runde der Daimler-Anwälte die Idee auf, die DOJ-Leute sollten doch nach England reisen, um dort ihre Fragen zu stellen. Sicher ist sicher. Der Arbeitgeber sowie die amerikanische Kanzlei Gibson Dunn & Crutcher, die den Diesel-Fall im Auftrag Daimlers intern aufarbeitet, sind an bester Kooperation mit den US-Behörden interessiert. Alles muss auf den Tisch. Das wollen die Ermittler. "Es gehört heute zu den Unternehmensführungsstandards, zu dokumentieren, dass in vorauseilendem Gehorsam die Suche nach Straftaten im Unternehmen betrieben wird", hat der Anwalt Wolf Schiller mal gespottet.

Wenn der Münchner Anwalt Werner Leitner die Lage beschreiben will, erzählt er gern die Geschichte vom nordamerikanischen Ochsenfrosch. Exemplare des Frosches aus Philadelphia wurden 1934 in die Lüneburger Heide gebracht, der Frosch wurde zur Plage, weil er so gefräßig ist. Die Lieblingsstelle von Leitner steht bei Wikipedia: Dort ist zu lesen, dass der Ochsenfrosch in die Liste der "in Europa unerwünschten Arten" aufgenommen wurde. Der Ochsenfrosch ist aus Sicht Leitners das amerikanische Rechtssystem, das sich in deutschen Wirtschaftsstrafverfahren immer stärker ausbreitet. Die US-Justiz mimt mittlerweile den Weltstaatsanwalt. So sehen das jedenfalls Kritiker.

"In Springerstiefeln und in Wild-Westmanier", sagt die Düsseldorfer Anwältin Anne Wehnert, seien amerikanische Anwälte in Wirtschaftsstrafverfahren als interne Ermittler durch deutsche Unternehmen gezogen. "Sie kennen nicht das deutsche Rechtssystem. Sie kennen nicht die deutsche Strafprozessordnung, aber sie ziehen durch."

Die US-Behörden drohen mit Milliarden-Geldbußen - das macht Druck

Es geht hier nicht um juristische Fußnoten, um juristische Feinheiten, um das Übliche also, sondern um etwas Grundsätzliches. Ist es richtig, dass amerikanische Anwälte im Auftrag eines deutschen Unternehmens Mitarbeiter interviewen, dem Arbeitnehmer erklären, er sei aufgrund des Arbeitsverhältnisses zur umfassenden Auskunft verpflichtet, ansonsten müsse er möglicherweise mit Kündigung rechnen? Und ist es richtig, dass der Arbeitnehmer kein Protokoll lesen darf und nicht weiß, wer in den USA oder in Deutschland die Mitschrift, die er nicht selbst überprüfen konnte, bekommen wird? "Dass ein solches Vorgehen keinen Standards entspricht, die rechtsstaatlichen Erfordernissen genügen oder sich an Fairnessgrundsätzen orientieren, liegt auf der Hand", hat der Dortmunder Anwalt Tido Park in einem Aufsatz geschrieben.

Überall Sheriffs. "America first!"

Daimler droht Kraftfahrt-Bundesamt

Daimler will sich "mit allen rechtlichen Mitteln" wehren, sollte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Vorwurf erheben, der Autohersteller habe die Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen mit einer illegalen Abschalteinrichtung manipuliert. Anlass für diese Ankündigung ist eine Meldung des Spiegel, das Bundesverkehrsministerium habe Daimler bei einem Gespräch am Donnerstag mit einer Rückrufaktion von Fahrzeugen gedroht, die überhöhte Abgaswerte aufweisen könnten. Daimler dementiert: "Uns wurde im Gespräch nicht mit einer Rückrufaktion gedroht." Auch das Verkehrsministerium dementiert. Bei dem Gespräch am Donnerstag soll vielmehr eine Untersuchung von Dieselfahrzeugen mit den Motoren OM 642 und OM 651 angekündigt worden sein, bei denen nach Erkenntnissen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft Abgaswerte manipuliert worden seien. Auch wurden wohl Szenarien genannt, was für Daimler folgen könnte, je nach Untersuchungsergebnis. Bis hin zu einer Anordnung des KBA, dass Fahrzeuge in Werkstätten zurückgerufen und nachgebessert werden müssen. Dagegen würde Daimler, auf Basis der jetzt vorliegenden Informationen über diese Fahrzeugreihen, juristisch vorgehen. Markus Balser und Klaus Ott

Bei nahezu allen multinationalen Unternehmen beharren amerikanische Behörden auf Durchsetzung ihrer Gesetze. Sie können als Druckmittel härteste Sanktionen einsetzen. Geldbußen in astronomischer Milliardenhöhe oder die Drohung, Unternehmen künftig in den USA von öffentlichen Aufträgen auszuschließen.

Es gibt manchmal ein Ereignis, das die Zeit in ein Davor und ein Danach scheidet. In Deutschland war das die Siemens-Korruptionsaffäre, die von 2006 an von der Münchner Staatsanwaltschaft aufgerollt wurde. Die amerikanische Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton, sowie die Wirtschaftsprüfer von Deloitte& Touche wurden damals von Siemens eingeschaltet. Beide zusammen kosteten mehr als eine halbe Milliarde Euro, aber für Siemens hat sich das am Ende ausgezahlt. Es gab keine Sanktionen in USA, die den Konzern aus der Bahn hätten werfen können.

Das alles kostet viel Geld, viel Zeit, viele Nerven, aber es kann schon sein, dass es sich am Ende auszahlt.

VW steht nach dem Dieselbetrug unter Kontrolle des US-Justizministeriums

Zu den Besonderheiten, die auch im Fall Daimler kommen könnten, gehört es, dass in die Unternehmen amerikanische Aufpasser einziehen. So steht VW nach dem Dieselbetrug unter Kontrolle des US-Justizministeriums, und vor ein paar Wochen ist der frühere US-Staatsanwalt Larry Thompson mit großer Mannschaft dort eingezogen. Er ist eine Art Bewährungshelfer. In drei Jahren muss er einen Abschlussbericht vorlegen, und falls sein Votum gut für VW ausfällt, wird der Konzern aus der US-Aufsicht entlassen. Ähnliche Konstellationen gab oder gibt es bei der Commerzbank, bei Bilfinger oder bei der Deutschen Bank, wo viele Aufpasser am Werke sind.

Auch Daimler hat bereits Erfahrungen mit einem US-Aufseher gemacht. Vor gut sieben Jahren kam der frühere FBI-Chef Louis Freeh nach Stuttgart, weil es Schmiergeldvorwürfe gegeben hatte. Er soll wie ein Machthaber agiert haben. Knüppelhart. Solche Aufpasser oder Bewährungshelfer, sagt die Anwältin Wehnert, würden Unternehmen "fremdsteuern".

Bei Daimler gibt es bislang nur den Verdacht des Abgasbetrugs, aber auf einen neuen Aufpasser sollte sich das Unternehmen schon einstellen.

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