Wolfsburg/Karlsruhe – In der Diesel-Affäre will Volkswagen die gerichtlich angeordnete Sonderprüfung nicht akzeptieren und klagt in höchster Instanz dagegen.
Der Autobauer habe Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, berichteten SZ/NDR/WDR. Dies habe ein VW-Sprecher bestätigt.
Hintergrund
Das Unternehmen meint, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom November die Grundrechte des Konzerns verletzt habe.
Man habe beantragt, dass der Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist.
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Ein Entscheidungstermin sei „derzeit nicht absehbar“, so eine Antwort des Verfassungsgerichts.
Beantragt worden war die Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter erhoffen sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei VW in Verbindung mit den Software-Manipulationen rechtliche Pflichten verletzt und wann sie von den Vorgängen erfahren haben.
Der Schritt halte die angeordnete Sonderprüfung aber nicht auf, zeigte er sich überzeugt.
Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen. Zum Sonderprüfer bestellte das Gericht den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rüdiger Reinke von der Kanzlei Roelfs. Die Kosten für seine Arbeit muss VW tragen.
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